Auf Nachfrage unserer Stadtratsfraktion teilte die Stadtverwaltung nun mit, daß mit der 4. Änderungsverordnung zur Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Abwehr von Gefahren in der Stadt Eisenach endlich auch ein Alkoholverbot auf öffentlichen Spielplätzen in Eisenach ausgesprochen wurde.
Wir erinnern uns: Die NPD-Fraktion beantragte dieses Verbot. Um dem Antrag der NPD nicht zustimmen zu müssen, berief man sich damals auf die Nichtzuständigkeit des Stadtrates und verlautbarte, dass dies „ohnehin geplant sei“. Das darf getrost als Ausrede bewertet werden, wie auch aus Kreisen der Verwaltung zu hören war. Deshalb ist das Alkoholverbot ein weiterer parlamentarischer Erfolg der Eisenacher NPD-Fraktion.
Um einen weiteren wird sich die NPD nun mit der Stadtverwaltung über die Kommunalaufsicht auseinandersetzen. Die Verwaltung ließ hinsichtlich der 2. Lesung des NPD-Antrages für die Verbesserung der Speisepläne an Eisenacher Schulen über die Empfehlung des Ausschusses anstatt über den Antrag der NPD abstimmen. Ausschüsse sind aber laut Geschäftsordnung des Stadtrates nicht antragsberechtigt, was das Rechtsamt der Stadt Eisenach anders sieht und mit merkwürdigen Argumenten untermauert. Die NPD-Fraktion will ihr Recht nun von der Kommunalaufsicht durchsetzen und wird sich nicht an der Nase herumführen lassen.
Am kommenden Donnerstag wird die Fraktion die Stadtratssitzung am Freitag beraten. Auf der Tagesordnung stehen auch zwei Anträge der NPD. Der Stadtrat soll zum einen eine Resolution gegen den Bau der Windräder in der Nähe der Wartburg verabschieden und zum anderen soll es regelmäßige Suchtpräventionsveranstaltungen unter dem Motto „Leben ohne Drogen“ in Eisenach geben. Die Anträge finden Sie in der entsprechenden Rubrik.
Die Stadtratssitzung findet am kommenden Freitag, den 27.08.2010 um 16 Uhr im Rautenkranz statt.
In der Anfrage-Rubrik sind zudem neue Anfragen mitsamt den Beantwortungen veröffentlicht worden.