Nachdem das Verwaltungsgericht Meiningen die Hintergründe der aus NPD-Sicht rechtswidrigen Besetzung der städtischen Ausschüsse ignorierte und die Klage auf eine Beanstandung der Besetzung abwies, wird die NPD ihrerseits in Berufung gehen. Es ist nämlich bewiesen, dass sich die Grünen und die sog. Bürger für Eisenach nur deshalb auf Initiative der Oberbürgermeisterin Katja Wolf (Linke) zu einer Zweckehe und Fraktion zusammenschlossen, um dadurch das Stärkeverhältnis im Rat, welches entscheidend für die Besetzung der Gremien ist, zulasten der Nationaldemokraten zu beeinflussen. Hierfür liegen handfeste Beweise über Vorabsprachen vor. Ginge es nach dem Wähler, wäre die viertstärkste Eisenacher Partei, die NPD, in sämtlichen städtischen Ausschüssen und auch teilweise den Aufsichtsräten vertreten. Die Blockparteien wollen aber keine echte Kontrolle des Volkes und unter sich bleiben. Das darf auch weiterhin nicht hingenommen werden, weshalb sich nun eine höhere und hoffentlich neutrale gerichtliche Instanz damit befassen muss.