Anfang Mai urteilte das Oberverwaltungsgericht Weimar auf Antrag der NPD endgültig, dass Eisenachs Oberbürgermeisterin Katja Wolf (Die Linke) jedem Stadtrat bei der Verpflichtung die Hand geben muss. 2014 verweigerte sie den Stadträten der Nationaldemokraten den gesetzlich vorgeschriebenen Handschlag bei der konstituierenden Sitzung. Wolf reichte nun im Namen der Stadt Eisenach eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht gegen das Urteil aus Weimar ein. Möglicherweise will sie damit eine erneute Verweigerung des Handschlages zur ersten Stadtratssitzung kommenden Dienstag rechtfertigen.

„Sollte Wolf abermals den gesetzlich vorgeschriebenen und mittlerweile höchstrichterlich ausgeurteilten Handschlag verweigern, wird die NPD-Fraktion umgehend Klage einreichen und Strafanzeige wegen Rechtsbeugung gegen die Oberbürgermeisterin stellen.  Allein die Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, die sie nun anstrengt, kostet die Stadt viel Geld, so wie auch schon das eigentliche Verfahren einige Tausend Euro verschlungen hat. Und das alles auf Kosten der Steuerzahler. Die Oberbürgermeisterin verpulvert also Geld aus der ohnehin klammen Stadtkasse, um ihre persönliche Abneigung und Anfeindung gegenüber den von großen Teilen der Eisenacher Bevölkerung gewählten NPD-Stadträten deutlich zu machen. Sie hat rechtsstaatliche, rechtskräftige und höchstrichterliche Urteile und Gesetze endlich zu akzeptieren, andernfalls beugt sie das Recht. Es ist davon auszugehen, dass Wolf durch die Nichtzulassungsbeschwerde es so darstellen will, als befinde sich das rechtskräftig abgeschlossene Verfahren wieder im Schwebezustand. Dem ist mitnichten so, wie auch juristische Laien erkennen dürften. Das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes ist rechtskräftig und die Nichtzulassungsbeschwerde ändert daran solange nichts, bis diese Erfolg hat. Bis zum kommenden Dienstag wird darüber nicht befunden worden sein. Wolf beauftragte mit der Beschwerde ein externes Anwaltsbüro“, sagte der NPD-Fraktionsvorsitzende Patrick Wieschke heute in Eisenach.

Wieschke fordert Wolf außerdem auf, die Kosten der Verfahren wenigstens aus eigener Tasche zu bezahlen und erinnert die OB an die Ausführungen aus dem Richterspruch aus Weimar. Darin hieß es: „Zudem darf der Gesetzgeber voraussetzen, dass derjenige, der willens ist, als Bürgermeister und damit als politischer und administrativer Repräsentant einer Gemeinde aufzutreten, seine Bereitschaft zum Händeschütteln nicht von persönlichen Sympathien oder Antipathien abhängig macht.“

Wieschke wird zeitnah eine Stadtrats- Anfrage bezüglich der Kosten des Wolf’schen Kleinkrieges einreichen.