Die NPD-Fraktion im Stadtrat von Eisenach wird wegen des erneut durch Oberbürgermeisterin Katja Wolf (Linke) verweigerten Handschlages zur Verpflichtung ihrer Stadtratsmitglieder keine zweite Klage einreichen. Das so gesparte Geld der Stadt soll lieber an anderer Stelle Verwendung finden. Das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes wird Bestand haben.

Entgegen den gesetzlichen Bestimmungen und eines höchstrichterlichen Urteils verweigerte Katja Wolf den gewählten NPD-Stadtratsmitgliedern erneut den vorgeschriebenen Handschlag. Dafür wurde sie von der Eisenacher Bevölkerung und bis hin zur CDU massiv kritisiert. Beifall erhält sie lediglich aus der eigenen Partei und von unverbesserlichen Linken. Das darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass Wolf ihrer eigenen Partei damit erneut zum Verhängnis wird. Bei der zurückliegenden Stadtratswahl musste auch die Linke in Eisenach deutliche Einbußen hinnehmen. „Anstatt sich aber hiernach in Demut gegenüber dem Wähler zu fügen, stößt sie mit ihrer Verweigerung des Handschlages erneut tausende Menschen vor den Kopf und treibt auch eigene Wähler von sich weg“, sagte der NPD-Fraktionsvorsitzende Patrick Wieschke. In der konstituierenden Stadtratssitzung rügte Patrick Wieschke das Verhalten Wolfs massiv. Er warf ihr vor, die Nichtzulassungsbeschwerde gegen das rechtskräftige Urteil über ein externes Anwaltsbüro beim Bundesverwaltungsgericht treuwidrig eingereicht zu haben und führte dazu aus: „Hierbei handelt es sich, wie jeder weiß, lediglich um einen juristischen Winkelzug, um auch nur ansatzweise einen Grund herzuleiten, erneut den Handschlag zu verweigern. Beim in Rede stehenden Rechtsstreit handelt es sich um die Auseinandersetzung um die Auslegung einer Landesnorm aus der Thüringer Kommunalordnung, ohne die für die Revisionszulassung erforderliche grundsätzliche Bedeutung. Diese Angelegenheit ist also nicht revisionsfähig. Sie haben also den Rechtsstreit unnötig verlängert und das zulasten der Stadtkasse.“ Juristen gehen davon aus, dass die Nichtzulassungsbeschwerde verworfen, wenn nicht sogar von Wolf zurückgezogen wird. Das Urteil aus Weimar, womit die OB zum Handschlag verpflichtet wurde, behält Rechtskraft. Damit ist für die NPD der Fall klar: Wolf hat sich erneut eines Rechtsbruches schuldig gemacht und sich auch moralisch versündigt. Die Kosten für das Verfahren müsste sie privat bezahlen. Das wird sie aber nicht, sondern die Kosten dem Steuerzahler überlassen. Wenn die NPD nun erneut klagen würde, würde sie wieder Recht bekommen, Katja Wolf sich erneut über Gesetz und Richtersprüche hinwegsetzen und es wieder zulasten der Stadtkasse gehen lassen. „Der Klügere gibt nach. Wir sind im Recht, haben ein Urteil und wollen unser aller Geld lieber sinnvoll verwendet sehen. Zum Beispiel bei den Kleingärtnern, der Eisenacher Infrastruktur oder dem Tierheim. Deshalb haben wir uns entschlossen, keine weitere Klage einzureichen. Allerdings werden wir Dienstaufsichtsbeschwerde bei der Kommunalaufsicht erheben und Strafantrag wegen des Verdachts der Untreue und der Formalbeleidigung stellen. Wir wehren uns in jedem Fall, aber nicht wie von Wolf offensichtlich gewollt, auf Kosten unserer Stadt“, sagte Wieschke abschließend.