Drei Änderungsanträge hat die NPD-Stadtratsfraktion Eisenach zur vorgelegten Friedhofsgebührensatzung eingereicht. Diese soll vom Stadtrat am 1. Dezember beschlossen werden. Die NPD lehnt eine Grundgebühr für die Kapelle, Mehrkosten für Kindergräber von nahezu 100% sowie Gräber mit 50jähriger Nutzungsdauer für Muslime ab.

Nach dem Willen der Stadtverwaltung unter OB Katja Wolf (Linke) soll künftig jeder Bürger mit einem Bestattungsfall eine Grundgebühr für die Kapelle zahlen. Unabhängig davon, ob er diese nutzt oder nicht. Alle anderen Gebühren sind hingegen nach in Anspruch genommener Leistung kalkuliert worden. Die NPD beantragt, die Grundgebühr aus der Satzung zu streichen und begründet das u.a. wie folgt: “Das Argument, wonach die Gebührensteigerung die Nachfrage merklich mindert, kann nicht gänzlich nachvollzogen werden. Es wird seitens der NPD-Fraktion davon ausgegangen, dass, wer eine Trauerfeier mit Kapelle durchführen möchte, auch bereit ist, die erhöhten Gebühren aufzubringen. Jedenfalls rechtfertigt diese Annahme nicht die in der vorgesehenen Regelung immanente Ungerechtigkeit. Die Trauerhalle wird vor allem von größeren Trauergesellschaften und von Angehörigen von Verstorbenen mit größerem sozialem Umfeld genutzt. Nicht genutzt wird sie in den meisten Fällen von kleinen Trauergesellschaften, bei Beisetzungen im engsten Familienkreis und auch von finanzschwachen Bürgern.“
Um 93% sollen zudem die Kosten für ein Grab für Verstorbene unter 5 Jahren steigen. Dabei gibt es im Durchschnitt und zum Glück weniger als einen Fall jährlich in Eisenach. Diese Mehrbelastung für junge Eltern lehnt die NPD entschieden ab und begründet das u.a. wie folgt: „Maximal würden ausweislich der von der Verwaltung vorgeschlagenen Gebührenerhöhung Mehreinnahmen von 638 Euro jährlich generiert werden. Meistens entstehen diese mangels Sterbefällen gar nicht oder beziffern sich auf 319 Euro bei einem Fall. Wenn Kinder unter 5 Jahren sterben, handelt es sich i.d.R. um sehr junge Eltern am Anfang ihres Familienlebens. Häufig verfügen diese noch nicht über die finanziellen Mittel, um weitere Belastungen leisten zu können. Zu aller Trauer sollten diese auch nicht zusätzlich mit nahezu verdoppelten Gebühren belastet werden.“
Als rechtskonformen Kompromiss zum Begehren von in Eisenach lebenden Muslimen will die Stadtverwaltung künftig Gräber mit 50jähriger Nutzungsdauer anbieten. Das macht aus Sicht der NPD-Fraktion wenig Sinn. Die Gräber wären sehr teuer und erscheinen somit unverkäuflich. Und wenn doch welche verkauft werden sollten, hätte man die Fläche in dieser Zeit zweimal verkaufen können, was der Stadt dann wieder Mehreinnahmen bescheren wird.
Bislang ist die NPD die einzige Fraktion, welche Änderungen an der Friedhofsgebührensatzung begehrt.
Die Anträge im Überblick:
Änderungsantrag zur Friedhofsgebührensatzung: Abschaffung Grundgebühr
Änderungsantrag zur Friedhofsgebührensatzung: Keine Mehrkosten für Kindergräber
Änderungsantrag zur Friedhofsgebührensatzung: Keine Gräber mit 50jähriger Laufzeit