Die Haus- und Wohnungseigentümer im Sanierungsgebiet Katharinenstraße haben in den  Sommermonaten ein Schreiben der Stadtverwaltung erhalten. Darin wurden Sie ermuntert, die zum Auslaufen des Sanierungsgebietes im Jahr 2025 fälligen Ausgleichsbeiträge nach 154 BauGB vorfristig abzulösen. Die Beiträge können dann gemindert werden.

Bei nicht wenigen Eigentümern sind hohe bis zu fünfstellige Beträge fällig. Weil einige Betroffene an uns herangetreten sind und die Richtigkeit der ermittelten Beträge anzweifelten, haben wir uns entschlossen, das Thema zur Sitzung des Stadtrates am 13. Oktober mit einer Anfrage zu thematisieren. Denn unter den Betroffenen befinden sich beispielsweise auch solche Eigentümer, welche im Sinne von § 155 BauGB Bodenwerterhöhungen durch eigene Aufwendungen bewirkt haben. Zusätzlich solche, welche im Sinne des Gesetzes Bodenwerterhöhungen beim Erwerb als Teil des Kaufpreises bereits entrichtet haben.

Wir fragen also, ob bei der Ermittlung der Ausgleichsbeiträge bereits alle Tatbestände des § 155 BauGB berücksichtigt wurden. Auch welche Möglichkeiten Eigentümer haben gegenüber der Stadtverwaltung die Kalkulationsgrundlage ihrer Beiträge, sowohl nach §154 als auch nach § 155 BauGB, überprüfen zu lassen.

Mit einem Flugblatt hat die Fraktion die Anwohner darüber informiert, aber den Betroffenen auch angeboten, das wir ihr persönliches Anliegen in dieser Sache auch konkret und diskret bei der Stadtverwaltung vortragen, ihnen die Antwort auf unsere Anfrage im Oktober zukommen zu lassen und auch sonst bei Problemen mit der Stadtverwaltung Hilfestellung leisten.

Es gab bereits erste Resonanzen. Einige Bürger werden in den kommenden Tagen bei der NPD-Fraktion ihren Beitragsbescheid erörtern und eine weitere Vorgehensweise besprechen.

Flugblatt und Anfrage finden Sie unten. Sobald die Antwort der Stadtverwaltung vorliegt, veröffentlichen wir diese in der Rubrik Anfragen. Auch für den Monat November werden eine Anfrage zu diesem Thema einbringen, da sich inzwischen weitere Fragen ergeben haben.

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