Wir erinnern uns: Nach der letzten Stadtratswahl verweigerte Eisenachs Oberbürgermeisterin Katja Wolf uns vom Bürger gewählten NPD-Stadträten erneut den Handschlag. Weil wir die Stadtkasse und damit das Steuersäckl nicht weiter mit ihrem Kleinkrieg belasten wollten, haben wir seinerzeit auf eine erneute Klage verzichtet. Außerdem hatten wir die Entscheidung des OVG Weimar im Rücken, welche uns bereits zum ersten verweigerten Handschlag recht gab und Katja Wolfs rechtswidriges Handeln höchstrichterlich feststellte. Weil die Stadt anscheinend doch noch zuviel Geld hat, ging die OB hiergegen vor dem Bundesverwaltungsgericht in Nichtzulassungsbeschwerde, da das OVG-Urteil unanfechtbar war. Das höchste deutsche Verwaltungsgericht hat nun die Beschwerde der OB verworfen.
Das war zu erwarten. Hier ein Auszug aus der Rede und Rüge von NPD-Fraktionschef Wieschke gegenüber der OB in der betreffenden Stadtratssitzung:
„Zunächst einmal wäre festzustellen, dass die Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht maximal eine Hemmungswirkung auf die Rechtskraft des Urteiles hat. Viel schwerer wiegt aber, dass Sie Frau Oberbürgermeisterin, die Nichtzulassungsbeschwerde treuwidrig beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht haben. Hier handelt es sich, wie jeder weiß, lediglich um einen juristischen Winkelzug, um auch nur ansatzweise einen Grund herzuleiten, heute erneut den Handschlag zu verweigern. Beim in Rede stehenden Rechtsstreit handelt es sich um die Auseinandersetzung um die Auslegung einer Landesnorm aus der Thüringer Kommunalordnung. Das Bundesverwaltungsgericht überprüft lediglich Bundesrecht. Diese Angelegenheit ist also nicht revisionsfähig. Sie haben also den Rechtsstreit unnötig verlängert und heute erneut einen Rechtsstreit herbeigerufen und das zulasten der Stadtkasse.“
Deshalb fordern wir die Oberbürgermeisterin erneut auf, die Kosten für das Verfahren privat zu tragen. Das ist ihr Verlust und kann nicht vom Steuerzahler finanziert werden.