Rechtswidrig entschied Eisenachs Oberbürgermeisterin Katja Wolf (Linke) unter Zuhilfenahme einer knappen Mehrheit des Hauptausschusses dass ein Antrag der NPD-Fraktion nicht auf die Tagesordnung der nächsten Ratssitzung kommt. Der Antrag sieht vor, die Oberbürgermeisterin durch den Stadtrat aufzufordern, die Kosten für die unnötige Verlängerung des Handschlag-Rechtsstreites, privat zu bezahlen. Die Entscheidung wurde nun in einem Eilverfahren vom Verwaltungsgericht Meiningen gekippt. Der Antrag ist rechtlich zulässig und der Stadtrat hat entgegen der Rechtsauffassung der Oberbürgermeisterin ein Befassungsrecht in einer solchen Angelegenheit.  

Die Meininger Richter belehren die Oberbürgermeisterin in ihrer heute ergangenen Entscheidung deutlich und stärken damit auch die Rechte aller Stadtratsfraktionen.

„Wären wir nicht juristisch gegen die Nichtzulassung unseres Antrages vorgegangen, hätten wir damit die Büchse der Pandora geöffnet und künftigen Kappungen von Anträgen noch bevor sie überhaupt beraten werden können Tür und Tor geöffnet. Die herbeigeführte Entscheidung stärkt damit die Rechte des gesamten Stadtrates“, so der NPD-Fraktionsvorsitzende Patrick Wieschke zum Urteil.

Das Gericht bestätigt überdies die im Antrag formulierte Auffassung der NPD-Fraktion, wonach die Oberbürgermeisterin die Kosten der Nichtzulassungsbeschwerde im Handschlag-Verfahren selbst zu tragen habe und nicht aus der Stadtkasse finanzieren kann. Damit erhielt der Antrag nochmals mehr Gewicht.

In der Stadtratssitzung am 22. September muss dieser nun, auch wenn das für die Oberbürgermeisterin sicherlich nicht angenehm wird, beraten werden.

Hier der gegenständliche Antrag.

Hier das ergangene Urteil.