Die Diskussion um die geplante Biogasanlage in Stregda hat viele Bürger bewegt. Das ist verständlich und verdient Respekt.
Gerade wir haben uns in den vergangenen Jahren immer wieder für die Interessen unserer Ortsteile eingesetzt. Deshalb war es für uns selbstverständlich, die Einwohnerversammlung zu besuchen, den geplanten Standort selbst in Augenschein zu nehmen und die Sorgen der Bürger ernst zu nehmen. Aus demselben Grund haben wir auch eine Anfrage zum Zustand der Mühlhäuser Chaussee eingebracht. Entscheidungen trifft man nicht vom Schreibtisch aus.
Gleichzeitig tragen wir als Stadtratsfraktion Verantwortung für ganz Eisenach. Zu einer verantwortungsvollen Entscheidung gehört deshalb, die Interessen eines Ortsteils ebenso ernst zu nehmen wie die Interessen der gesamten Stadt.
Über eines sollte zunächst Einigkeit bestehen:
Kein Aufstellungsbeschluss baut eine Biogasanlage.
Genau darüber wurde in der Stadtratssitzung nicht entschieden.
Mit dem Aufstellungsbeschluss beginnt lediglich das gesetzlich vorgeschriebene Verfahren. Erst dadurch können Gutachten erstellt, Fachbehörden beteiligt und alle offenen Fragen beantwortet werden. Erst danach entscheidet der Stadtrat über den eigentlichen Bebauungsplan.
Deshalb bedeutet unsere Zustimmung ausdrücklich kein Ja zu einer Biogasanlage.
Sie bedeutet ein Ja dazu, belastbare Antworten auf berechtigte Fragen zu erhalten.
Und ebenso klar gilt:
Sollten die Untersuchungen am Ende ergeben, dass die Nachteile für Stregda oder für unsere Stadt überwiegen, werden wir einem Bebauungsplan selbstverständlich nicht zustimmen.
Risiken müssen ernst genommen werden
Die Sorgen vieler Bürger sind nachvollziehbar.
Es geht um zusätzliche Verkehrsbelastungen.
Es geht um mögliche Gerüche.
Es geht um das Landschaftsbild.
Es geht um die Lebensqualität.
Gerade deshalb dürfen diese Fragen weder klein- noch schöngeredet werden.
Genauso wenig dürfen sie aber durch Behauptungen ersetzt werden.
So wurde beispielsweise über tausende LKW-Fahrten diskutiert.
Wie hoch die tatsächliche Verkehrsbelastung sein wird, kann heute seriös niemand beantworten.
Genau deshalb braucht es Gutachten.
Auch bei der Geruchsbelästigung sollte bei den Tatsachen geblieben werden.
Der Ortsteilbürgermeister besichtigte selbst eine vergleichbare Anlage desselben Investors und erklärte anschließend, dass dort keine Geruchsbelästigung wahrnehmbar gewesen sei.
Auch das gehört zu einer ehrlichen Abwägung.
Dasselbe gilt für das Landschaftsbild.
Nach unserer eigenen Besichtigung teilen wir nicht die Auffassung, dass hier eine besonders schützenswerte Sichtbeziehung zerstört wird.
Wer ehrlich abwägt, muss auch über Chancen sprechen
Eine verantwortungsvolle Entscheidung besteht nicht darin, ausschließlich Risiken aufzuzählen.
Sie besteht darin, Chancen und Risiken gleichermaßen zu betrachten.
Auf der Einwohnerversammlung schilderte eine Landwirtin nachvollziehbar, dass eine Biogasanlage die regionale Tierhaltung wirtschaftlich stärken könnte, weil Wirtschaftsdünger wieder einen wirtschaftlichen Wert erhält.
Ob sich diese Einschätzung bestätigt, müssen dieselben Gutachten zeigen wie alle anderen Fragen.
Auch die Energieversorgung spielte für unsere Entscheidung eine Rolle.
Wir haben unsere grundsätzliche energiepolitische Haltung nie verschwiegen.
Dennoch stellt sich eine einfache Frage:
Was kann sinnvoller sein, als aus regionalen Bioabfällen regionale Energie zu erzeugen?
Auch unser kommunaler Energieversorger EVB beschäftigt sich mit diesem Projekt. Die EVB ist ein wirtschaftlich arbeitendes Unternehmen und wird sich nur engagieren, wenn sie einen wirtschaftlichen und energiewirtschaftlichen Nutzen erkennt.
Sollte das Projekt umgesetzt werden und sich die Erwartungen bestätigen, könnten künftig tausende Haushalte mit regional erzeugter Energie versorgt werden.
Gerade in Zeiten internationaler Krisen wäre das ein Stück mehr Versorgungssicherheit, regionale Unabhängigkeit und Autarkie.
Auch das gehört zu einer ehrlichen Abwägung.
Warum wir Investitionen nicht vorschnell ablehnen
Deutschland erlebt seit Jahren den Verlust industrieller Arbeitsplätze und produzierenden Gewerbes.
Gerade deshalb halten wir es für falsch, jeden Investor bereits am Beginn eines Prüfverfahrens abzuweisen.
Das bedeutet nicht, jedes Projekt gutzuheißen.
Es bedeutet lediglich, Chancen und Risiken nach denselben Maßstäben zu bewerten.
Otto von Bismarck sagte einmal:
„Politik ist die Kunst des Möglichen.“
Genau danach haben wir gehandelt.
Vorverträge sind keine Vorentscheidung
In der Debatte wurde kritisiert, dass der Investor bereits Gespräche über spätere Stofflieferungen führt.
Wir halten das für einen völlig normalen wirtschaftlichen Vorgang.
Wer Millionen investieren möchte, muss zunächst wissen, ob ausreichend Rohstoffe vorhanden sind und ob sich ein Projekt wirtschaftlich überhaupt darstellen lässt.
Solche Vorvereinbarungen ersetzen weder eine Genehmigung noch die Entscheidung des Stadtrates.
Sie schaffen keine Tatsachen.
Für uns bleibt entscheidend:
Wir haben nicht für eine Biogasanlage gestimmt.
Wir haben dafür gestimmt, dass am Ende Fakten, Gutachten und eine verantwortungsvolle Abwägung über dieses Projekt entscheiden.